Unser Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern an der Theodor-Heuss-Schule und sorgt dafür, dass unsere Anliegen in wichtigen schulischen Entscheidungen Gehör finden. Er ist Bindeglied zwischen Elternschaft, Schulleitung und Lehrkräften, bringt Themen ein, begleitet Entwicklungen und stärkt das Miteinander in der Schulgemeinschaft. Durch regelmäßige Treffen und enge Abstimmung trägt der Beirat dazu bei, dass Schule und Eltern partnerschaftlich zusammenarbeiten – zum Wohle unserer Kinder.

Aktueller Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat wird alle zwei Jahre neu gewählt. Dabei treten engagierte Eltern an, um die Interessen aller Familien an der Theodor-Heuss-Schule zu vertreten und den Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung aktiv zu gestalten.

Wenn Sie ein Anliegen, Fragen zu schulischen Themen oder Ideen für die Elternarbeit haben, können Sie sich jederzeit direkt an den Schulelternbeirat wenden. Eine kurze E-Mail genügt – Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und zeitnah beantwortet. Kontakt: elternbeirat_ths@web.de

In der Wahl am 9. Oktober 2024 wurden folgende Eltern in den Vorstand gewählt:

Monika Ibrahimi
Vorsitzende

Steven Münch
Stellvertretender Vorsitzender

Aufbau und Aufgaben des Schulelternbeirats

Der Schulelternbeirat besteht aus den gewählten Klassenelternbeiräten und wird von einem Vorstand geleitet. Gemeinsam vertreten sie die Interessen aller Eltern, wirken an wichtigen schulischen Entscheidungen mit und pflegen den regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung. Ihre Arbeit basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes und trägt dazu bei, die Schule aktiv mitzugestalten.

  • Zustimmungspflicht bei verschiedenen Entscheidungen der Schulkonferenz

  • Anhörungsrecht bei weiteren Beschlüssen dieser Gremien

  • Mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr

Vorstand des Schulelternbeirats

Aus seiner Mitte wählt der Schulelternbeirat für zwei Jahre eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.

Aufgaben des Vorsitzenden:

  • Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben

  • Regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung

  • Umsetzung der Beschlüsse des Schulelternbeirats

  • Vertretung der Elternschaft nach innen und außen

  • Einberufung und Leitung der Sitzungen

  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen

Zusammensetzung und Aufgaben

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden gemeinsam den Schulelternbeirat. Dieser ist die primäre Interessenvertretung der Eltern und übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Die gesetzlichen Aufgaben und Rechte des Schulelternbeirats sind im Hessischen Schulgesetz §§ 108–112 festgelegt.

  • Zustimmungspflicht bei verschiedenen Entscheidungen der Schulkonferenz

  • Anhörungsrecht bei weiteren Beschlüssen dieser Gremien

  • Mindestens eine Sitzung pro Schulhalbjahr

Kontakt zum Schulelternbeirat

Sie haben Fragen zu unserer Arbeit, ein gezieltes Anliegen oder möchten sich über aktuelle Projekte informieren? Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an elternbeirat_ths@web.de – wir melden uns bei Ihnen.